Es werden nur Mitglieder, die einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen können, zugelassen ! (Eingangskontrolle)
Anmeldung: Bis spätestens am 8. Dezember 2021.
am Stammtisch, oder mit E-Mail an: mail@schweizerverein.hu
notfalls telefonisch an László Gloetzer unter: +36 30 732 90 92
Zur Information an unsere Mitglieder ab 65 Jahren:
Seit dem 1. Mai 2021 müssen AHV- und IV-Beziehende wieder offizielle, durch Behörden bestätigte Lebensbescheinigungen bei der Schweizerischen Ausgleichskasse einreichen. Die Auslandschweizer-Organisation bedauert diese Entwicklung nach der im März kommunizierten Vereinfachung des Verfahrens.
Im Ausland lebende Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, müssen jedes Jahr bei der Zentralen Ausgleichskasse in Genf (ZAS) eine beglaubigte Lebensbescheinigung einreichen.
Am 18. März 2020 hatte die Schweizerische Ausgleichskasse in Kontakt mit der Auslandschweizer-Organisation ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht. Aufgrund der Pandemie und der daraus resultierenden Verzögerungen wurde es Versicherten (Auslandschweizer) genehmigt, die Lebensbescheinigungen per Email einzureichen.
Die Schweizerische Ausgleichskasse verlangt nun ab dem 1. Mai 2021 wieder eine offizielle, durch eine Behörde bestätigte Lebensbescheinigung.
Sollte dies aufgrund der aktuellen Situation im jeweiligen Wohnsitzland der Versicherten (z. B. Schwierigkeiten, die zuständigen Behörden aufzusuchen) nicht möglich sein, können die Lebensbescheinigungen durch die Versicherten und Zeugen mittels eigener Unterschrift (ohne Behördenstempel) selbst bestätigt werden.
Anfragen und Lebensbescheinigungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: sedmaster@zas.admin.ch. In dringenden Fällen sind sie auch telefonisch unter der Nummer +41 58 461 91 11 erreichbar.
Weiterführende Informationen stehen auf unserer Website zur Verfügung.
Liebe Grüsse aus Bern
SwissCommunity – Deine Auslandschweizer-Organisation.
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